- Ausbesserungen und Korrekturen auf Kaufverträgen, Vollmachten und Prüfbefunden sind unbedingt zu vermeiden (unsere Akten werden von der Behörde kontrolliert)
- Kaufverträge müssen Vorname, Zuname, Adresse und Unterschrift von Käufer und Verkäufer aufweisen, bei Händlern zusätzlich die Originalstampiglie.
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